Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schädlingsbekämpfung der Firma BugStop GmbH
1. Die Abgabe unserer Angebote und die Annahme aller Aufträge erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unseres Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sie binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Auftragserteilung und / oder Auftragsannahme bedürfen der Schriftform. Bei Eilaufträgen genügt im Ausnahmefall die telefonische Bestätigung. Bei Auftragserweiterung vor Ort genügt die schriftliche Bestätigung auf dem Lieferschein.
3. Von uns genannte Termine und Fristen für unsere Leistung / Lieferung sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögerungen unserer Leistung / Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie Betriebsstörungen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten u. ä. sind von uns auch bei verbindlicher Fristvereinbarung nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung / Lieferung entsprechend zeitversetzt zu erbringen. Nach Ablauf der ggf. Fristverlängerung ist unser Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unsere Leistung / Lieferung nicht innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht haben.
4. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise, zu denen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, sind Abweichungen bis zu 15 % zum ursprünglichen Angebotspreis zulässig.
5. Unsere Rechnungen sind nach Leistung / Lieferung sofort netto Kasse zur Zahlung fällig, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Unser Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung aufrechnen oder aufgrund einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist entstehen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über des jeweiligen Basiszinssatzes.
6. Mängel unserer Leistung / Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten und innerhalb der vorgenannten Frist erfolgten Beanstandung wird unsere Leistung / Lieferung, soweit betroffen, auf unsere Kosten neu erbracht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche unseres Auftraggebers sind nicht abtretbar. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht auszuschließen, dass der beabsichtigte Erfolg einer Maßnahme ausbleibt. Das kann insbesondere an den Verhaltensweisen von Schädlingen und baulichen Bedingungen liegen. Für diesen Fall steht uns zunächst das Recht der kostenpflichtigen Nachbesserung zu.
7. Bei der Erbringung unserer Leistung / Lieferung sind wir zur Aufwendung üblicher Sorgfalt und Sachkenntnis verpflichtet. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten. Andernfalls können wir die Tätigkeit ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Garantien für Beratungserfolge und Tilgung (Schädlingsbekämpfung) können aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren nicht übernommen werden. Im Übrigen haften wir im Falle des Verzuges, von uns zu vertretenden Unmöglichkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, dies jedoch begrenzt auf die Höhe des zweifachen Betrages der nach dem Auftrag für unsere Leistung / Lieferung vereinbarten Vergütung. Erfolgsgarantien unserer Arbeit übernehmen wir nur soweit dies nach modernem Erkenntnisstand möglich ist und ausschließlich im Rahmen schriftlicher Zusicherung.
9. Ein Haftungsanspruch oder Schadenersatzansprüche, die sich aus Fremdgutachten gleich welcher Art, gutachterlicher Stellungnahmen oder ähnlichen begründen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
10. Die Firma BugStop GmbH ist zur Entfernung von Tierkadavern, Präparaten und Fallen nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Die nach der Behandlung notwendige Reinigung des Objektes ist vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. In Einzelfällen sind Räumlichkeiten für die Dauer einer Behandlung nicht nutzbar. Für hierdurch dem Auftraggeber entstehende Schäden haften wir nicht. Durch die Behandlung kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Auch dies nimmt der Auftraggeber in Kauf. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits ist diesbezüglich ebenfalls ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen sind wir verpflichtet, den Ordnungsbehörden einen Schädlingsbefall anzuzeigen. Soweit dies ordnungsbehördliche Maßnahmen nach sich zieht, stehen wir für dadurch entstandene Schäden nicht ein.
11. Die erste kurze Information per Telefon ist kostenfrei. Umfangreiche telefonische Beratungen, per E-Mail oder bei Besichtigung vor Ort, sowie Bestimmung von Insektenproben werden dem Auftraggeber zzgl. Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Unsere Beratungen erfolgen nach guter fachlicher Praxis, auch hinsichtlich der Beachtung von Schutzrechten Dritter. Die Bestimmung von Insektenproben ist nur mit schriftlicher Expertise verbindlich.
12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung eines Untersuchungsauftrages ggf. Fachsachverständige für spezielle Fragestellungen und Untersuchungen hinzuzuziehen, soweit dies nicht von ihm abgedeckt werden kann. Die hierfür entstehenden Kosten werden gesondert aufgeführt und sind vom Auftraggeber auszugleichen.
13. Das Risiko für im Namen oder Auftrag unseres Auftraggebers abgeholte, von uns später noch zu installierende / einzusetzende Waren geht mit der
Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Auftraggeber über. Waren und Untersuchungsergebnisse bleiben bis zur Erfüllung aller
Verbindlichkeiten unser Eigentum.
14. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei bekannt
werden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Barentrichtung tätig zu werden.
Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht
zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu. Die Höhe des Schadensersatz beträgt 25 % der
Vertragssumme. Wir behalten uns vor einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen.
15. Sollte am tagesaktuellen Maßnahmenende kein Unterschriftsberechtigter vor Ort sein, berechnen wir für jede nicht erbrachte Abnahme eines Maßnahmenberichts pauschal 125,00 € zzgl. MwSt. für den hierdurch entstandenen organisatorischen Mehraufwand und den Zeitaufwand für den Ersatztermin zur Abnahme, zzgl. Fahrtkosten.
Die Zuschläge für außerhalb der Geschäftszeiten ausgeführten Tätigkeiten berechnen sich wie folgt:
- 18:00 – 24:00 Uhr 50 %.
- 00:00 – 7:00 Uhr 75 %.
- Samstags 50 %. Sonn- und Feiertags 100 % jeweils auf den Nettostundenpreis.
Zusätzlicher Zeitaufwand für von dem Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten, etwa wegen unzutreffender Angaben, nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Zugangsbehinderungen oder nichtantreffen des Kunden oder aus ähnlichen Gründen, ist mit dem üblichen Stundensatz und den Fahrtkosten zu ersetzen.
16. Salvatorische Klausel: Sollte ein Bestandteil unserer AGB die Rechtsgültigkeit verlieren, so beeinträchtigt dies nicht die Geltung aller übrigen Bestandteile.
17. Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand ist München.
Stand 2020